13. Auflage. 2023. LIII, 508 Seiten.
NWB ISBN 978-3-482-55087-4
Erschienen, lieferbar
Der schnelle Einstieg in das Spezialthema „Nießbrauch“
Der Nießbrauch hat im Rahmen von Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nach wie vor erhebliche praktische Bedeutung. Die Vertragsgestaltung ist aufgrund der nur lückenhaften gesetzlichen Regelung der zivilrechtlichen Grundlagen kompliziert. Sie wird durch zahlreiche steuerrechtliche Fragen erschwert.
Kompakt und fundiert ermöglicht die 13. Auflage des bewährten Handbuchs nicht nur einen schnellen Einstieg in das Spezialthema „Nießbrauch“, sondern präsentiert sich zudem als praktischer Leitfaden durch das Dickicht der zu beachtenden Vorschriften. Anhand des aktuellen Rechtstands zum 1.1.2023 werden sowohl die bürgerlich-rechtliche Seite als auch die ertrag- und erbschaftsteuerlichen Konsequenzen der Bestellung eines Nießbrauchs behandelt. Die Rechtsprechung zur Thematik und die umfangreiche Literatur werden umfassend berücksichtigt. Vertrags- und Testamentsmuster sowie die im Anhang aufgenommenen Nießbraucherlasse machen das Buch zu einem nützlichen Hilfsmittel für jeden Praktiker. Das detaillierte Stichwortverzeichnis ermöglicht den schnellen Zugriff auf besonders interessierende Passagen.
Aktuell in der 13. Auflage:
► Auflösung einer gesamthänderischen Nießbrauchgemeinschaft
► Nießbrauch vs. Grunddienstbarkeit
► Kündigung des Nießbrauchs
► Rangverhältnis mehrerer Nießbrauchrechte
► Sukzessivnießbrauch und „verlängerter“ Vorbehaltsnießbrauch
► Nießbrauch am Personengesellschaftsanteil: Stundung nach § 28 ErbStG und Optionsantrag nach § 1a KStG
► Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft: Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
Autoren:
Begründet von Dr. Rudolf Jansen, Richter am BFH a. D. (✝) und Martin Jansen, Rechtsanwalt. Fortgeführt von Dr. Hellmut Götz, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater, Diplom-Finanzwirt (FH) und Dr. Christoph Hülsmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht.