Medien ändern sich – Kompetenz bleibt! Otto Schmidt ist seit über 110 Jahren ein führender Anbieter von Fachmedien für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – die wir erfolgreich mit Qualität begeistern. Im Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Zivilrecht bieten wir neben den modernen juristischen Datenbanken klassische Medien wie Zeitschriften, Bücher und Loseblattwerke, ebenso ein großes Fortbildungsprogramm mit Angeboten wie Blended Learning und Online-Seminaren.
Die Datenbank Otto Schmidt online bietet zahlreiche Beratermodule mit Premiumwerken aus dem Verlagsprogramm. Hierzu gehören über 700 Buchtitel, rund 30 Fachzeitschriften (inkl. Apps) und 40 Loseblattwerke sowie eine Vielzahl aktueller Seminare und Tagungen in unterschiedlichen Bereichen. Außerdem stellt Otto Schmidt seine digitalen Inhalte als Teil der Juris-Allianz in der Online-Datenbank Juris bereit. Der Verlag ist Inhaber des Fachinformationsdienstleisters Sack Fachmedien. Geschäftsführender Gesellschafter ist Prof. Dr. Felix Hey.
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Zwischen den Beteiligten eines Privatgutachtens iSd. § 177 Abs. 2 Satz 2 FamFG und den Beteiligten eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens (§ 172 FamFG) muss keine Identität bestehen. Holen der Putativvater, die Mutter und das Kind einvernehmlich ein (Privat)Vaterschaftsgutachten ein, so kann dies im Vaterschaftsanfechtungsverfahren (§ 1600 Abs. 1 Nr. 4 BGB) nach § 177 Abs. 2 Satz 2 FamFG verwertet werden, wenn das Kind, der Vater und die Mutter im Anfechtungsverfahren damit einverstanden sind und das Privatgutachten den Anforderungen der Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung entspricht bzw. das Privatgutachten keine Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Gutachten getroffenen Feststellungen aufwirft.
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Termin: 6. Mai 2025 Online
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