Direkt zum Inhalt
Geschäftspersonen im Gespräch. Eine Frau und drei Männer, gekleidet in Hemden mit Krawatten, stehen zusammen in einem modernen Büro.

Der Verlag Dr. Otto Schmidt

Der multimediale Fachverlag für Informationen aus Recht, Wirtschaft, Steuern

Medien ändern sich – Kompetenz bleibt! Otto Schmidt ist seit über 110 Jahren ein führender Anbieter von Fachmedien für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – die wir erfolgreich mit Qualität begeistern. Im Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Zivilrecht bieten wir neben den modernen juristischen Datenbanken klassische Medien wie Zeitschriften, Bücher und Loseblattwerke, ebenso ein großes Fortbildungsprogramm mit Angeboten wie Blended Learning und Online-Seminaren.

Die Datenbank Otto Schmidt online bietet zahlreiche Beratermodule mit Premiumwerken aus dem Verlagsprogramm. Hierzu gehören über 700 Buchtitel, rund 30 Fachzeitschriften (inkl. Apps) und 40 Loseblattwerke sowie eine Vielzahl aktueller Seminare und Tagungen in unterschiedlichen Bereichen. Außerdem stellt Otto Schmidt seine digitalen Inhalte als Teil der Juris-Allianz in der Online-Datenbank Juris bereit. Der Verlag ist Inhaber des Fachinformationsdienstleisters Sack Fachmedien. Geschäftsführender Gesellschafter ist Prof. Dr. Felix Hey.


Mehr erfahren

Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.

Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.

Aktuelle News

30.04.2025

Verwertbarkeit eines Privatgutachtens im Vaterschaftsanfechtungsverfahren

Justiz Baden-Württemberg online

Zwischen den Beteiligten eines Privatgutachtens iSd. § 177 Abs. 2 Satz 2 FamFG und den Beteiligten eines Vaterschaftsanfechtungsverfahrens (§ 172 FamFG) muss keine Identität bestehen. Holen der Putativvater, die Mutter und das Kind einvernehmlich ein (Privat)Vaterschaftsgutachten ein, so kann dies im Vaterschaftsanfechtungsverfahren (§ 1600 Abs. 1 Nr. 4 BGB) nach § 177 Abs. 2 Satz 2 FamFG verwertet werden, wenn das Kind, der Vater und die Mutter im Anfechtungsverfahren damit einverstanden sind und das Privatgutachten den Anforderungen der Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO) für die Anforderungen an die Durchführung genetischer Analysen zur Klärung der Abstammung entspricht bzw. das Privatgutachten keine Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit der im Gutachten getroffenen Feststellungen aufwirft.

 

Weiterlesen Zur News-Übersicht

Neu! Aktuelles im Shop

Beratermodul Internationales Zivilverfahrensrecht
Beratermodul

Beratermodul Internationales Zivilverfahrensrecht

Enthält umfassende und aktuelle Informationen zum relevanten Europäischen Zivilverfahrensrecht und Internationalen Privatrecht.

Aktionsmodul Arbeitsrecht
Aktionsmodul

Aktionsmodul Arbeitsrecht

4 Wochen gratis nutzen!

Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht
Beratermodul

Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht

4 Wochen gratis nutzen!

Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul

Aktionsmodul Steuerrecht

4 Wochen gratis nutzen!

Beratermodul Wirtschaftsstrafrecht
Beratermodul

Beratermodul Wirtschaftsstrafrecht

4 Wochen gratis nutzen!

Seminare Die nächsten Termine

Grafik: Seminarleiter und Tafel.
Fachseminare von Fürstenberg

Libra

Erfahren Sie alles zum juristischen KI-Tool "Libra"! KI-Experte Tom Braegelmann liefert praktische Tipps.

Termin:
6. Mai 2025
Online

Grafik: Seminarleiter und Tafel.
Fachmedien Otto Schmidt Veranstaltungsreihe

Zertifikatslehrgang Financial Modelling, Valuation & M&A

Termin: 6. Mai 2025 Online

Grafik: Seminarleiter und Tafel.
Fachseminare von Fürstenberg

Fachberater Unternehmensnachfolge

Termin: 7. Mai 2025 Frankfurt

Grafik: Seminarleiter und Tafel.
Otto Schmidt Live

Kölner Tage Arbeitsrecht 2025

Termin: 8. Mai 2025 Köln

Grafik: Seminarleiter und Tafel.
Rödl & Partner

Rödl & Partner Steuerkonferenz 2025

Termin: 8. Mai 2025 Nürnberg

Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.

Mit dem Abspielen des Youtube Players erklären Sie sich mit unserer Datenschutzerklärung und mit der Datenschutzerklärung von Youtube / Google einverstanden.